Art 11 des 3. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/23. FAQ: Das Corona-Hilfspaket der Österreichischen Bundesregierung (unter https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html ).
Für das Pendlerpauschale können auch jene Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer aufgrund von Kurzarbeit, Telearbeit bzw Quarantäne iZm der COVID-19-Krise ausnahmsweise keine Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte durchführt, wie bisher berücksichtigt werden.