Werden Arbeitskräfte aus Österreich nach Deutschland überlassen, so findet neben dem österreichischen AÜG auch das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (dAÜG) Anwendung. Anders als die gesetzliche Grundlage in Österreich sieht das dAÜG jedoch umfassende Einschränkungen bei der Überlassung aus dem Ausland, speziell für den Baubereich, vor.
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