Das 6. COVID-19-Gesetz (BGBl I 2020/26) enthält in seinem Art 1 Änderungen des Arbeitslosenversicherungsrechts, die die Auswirkungen der Corona-Krise auf diesen Bereich regeln. Da die Änderungen für die Praxis durchaus bedeutsam sind, werden sie hier unter Einbeziehung der dazu ergangenen Durchführungsweisungen dargestellt.
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