Im Zuge des Lockdowns infolge der SARS-COVID-02-Pandemie in Österreich mit 16. 3. 2020 äußerten zahlreiche Vertreter der österreichischen Bundesregierung ihre Besorgnis, dass COVID-19-Risikopatienten im Zuge ihrer Tätigkeitsverrichtung an COVID-19 erkranken und schwere gesundheitliche Folgen daraus resultieren könnten. Die daraufhin gesetzten rechtlichen Maßnahmen im Wege des 3. und 9. COVID-19-Gesetzes werfen einige rechtliche Probleme auf, die im Folgenden kurz besprochen werden sollen. Nicht in diesem Beitrag behandelt werden Fragestellungen zu § 32 EpidemieG und dem rückwirkenden Außerkrafttreten dieser Bestimmung durch Art 26 des 2. COVID-19-Gesetzes, obwohl an der rechtlichen Zulässigkeit der Ausgestaltung dieser Rechtsvorschriften erhebliche rechtliche Zweifel bestehen.