Die durch das COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl I 2020/12, und das 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16, getroffenen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorkehrungen zur Eindämmung der Risiken durch die Corona-Krise wurden bereits in der April-Ausgabe dargestellt.