In Kanada wurde kürzlich ein Angestellter entlassen, nachdem er auf der Toilette am Arbeitsplatz Pornos geschaut und masturbiert hatte. Er klagte daraufhin seinen Arbeitgeber und behauptete, aufgrund seiner Behinderung diskriminiert worden zu sein, und berief sich dabei auf seine Sexsucht. Den Fall verlor der vermeintlich Sexsüchtige zwar, jedoch warf er eine Vielzahl an Fragen auf, die bis heute unbeantwortet bleiben. Insbesondere bereitet die genaue Abgrenzung des Begriffes „Behinderung“ weiterhin Schwierigkeiten.