Die COVID-19-Pandemie hat die Bundesregierung dazu veranlasst, den Dienst von Grundwehr- und Zivildienern zu verlängern. Darüber hinaus werden auch Milizsoldaten und ehemalige Zivildiener einberufen. Sie alle können nicht gleichzeitig allfälligen Pflichten aus einem Arbeitsvertrag nachkommen. Dazu gibt es zwar keine neuen gesetzlichen Bestimmungen, diese besondere Fallkonstellation stellt sich dennoch erstmals.