Sowohl im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl I 2020/12, als auch im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/16, wurden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorkehrungen getroffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für Betriebe einzudämmen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer in dieser Situation zu unterstützen.