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Lohnzettelausstellung im Zusammenhang mit Auslandstätigkeiten

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2020, 115 - 116 Heft 3 v. 1.3.2020

Erlass des BMF vom 17. 12. 2019, BMF-010222/0080-IV/7/2019, BMF-AV 2020/1 (LStR-Wartungserlass 2019).

Bezüge, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von der Besteuerung im Inland freizustellen sind, sind in der Lohnzettelart 8 zu erfassen.

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