Erlass des BMF vom 17. 12. 2019, BMF-010222/0080-IV/7/2019, BMF-AV 2020/1 (LStR-Wartungserlass 2019).
Bezüge, die aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) von der Besteuerung im Inland freizustellen sind, sind in der Lohnzettelart 8 zu erfassen.