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Beitragsrechtliche Änderungen ab 1. 1. 2020

Praxis-News aus Sozialversicherungs-, Lohnsteuer- und Arbeitsrecht in KurzformSteuerrechtASoK 2020, 74 Heft 2 v. 1.2.2020

Folgende beitragsrechtliche Änderungen traten mit 1. 1. 2020 in Kraft:

Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wurde von 3,4 % auf 3,8 % angehoben.

Der vom Versicherten zu tragende GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sank von 7,65 % auf 6,80 %.

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