Folgende beitragsrechtliche Änderungen traten mit 1. 1. 2020 in Kraft:
Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wurde von 3,4 % auf 3,8 % angehoben.
Der vom Versicherten zu tragende GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sank von 7,65 % auf 6,80 %.
Folgende beitragsrechtliche Änderungen traten mit 1. 1. 2020 in Kraft:
Der Nachtschwerarbeits-Beitrag wurde von 3,4 % auf 3,8 % angehoben.
Der vom Versicherten zu tragende GSVG-Krankenversicherungsbeitrag sank von 7,65 % auf 6,80 %.