Die COVID-19-Pandemie berührt auch das Betriebsverfassungsrecht. Das ArbVG bietet dabei Möglichkeiten zur Ausübung der Betriebsratstätigkeiten, die zwar nicht wegen der COVID-19-Krise geschaffen wurden, aber in dieser Krisensituation genutzt werden können. Überdies kommt auch einzelnen Mitwirkungsrechten des Betriebsrats in dieser Pandemie eine geänderte Bedeutung zu.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.