Durch eine in BGBl I 2020/105 kundgemachte Novelle der Sozialversicherungsgesetze wurden zwei mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehende Maßnahmen umgesetzt: Geschaffen wurden gesetzliche Grundlagen für die Beschaffung von Schutzausrüstung (ASVG) sowie für die Durchführung von COVID-19-Tests (ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG), wobei beide Maßnahmen den niedergelassenen Bereich betreffen.