vorheriges Dokument
nächstes Dokument

I. Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat

Neues aus der GesetzgebungSteuerrechtASoK 2020, 432 Heft 11 v. 1.11.2020

Im Mittelpunkt der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz und das Post-Betriebsverfassungsgesetz geändert werden, steht die Senkung des aktiven Wahlalters zum Betriebsrat von 18 auf 16 Jahre (§ 49 Abs 1 und § 52 Abs 1 ArbVG).

Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!