Mit der Sonderbetreuungszeit und der Dienstfreistellung für (besonders gefährdete) Risikogruppen wurden zwei neue Rechtsinstitute zur Ermöglichung einer Dienstfreistellung in COVID-19-Zeiten (für unterschiedliche Zielgruppen) implementiert. Für die Praxis sind diese Bestimmungen interessant, damit einhergehen aber auch neue Fragestellungen, die dadurch aufgeworfen werden.