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Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für in der Freizeit erbrachte Betriebsratstätigkeit für Teilzeitbeschäftigte

Aus der aktuellen RechtsprechungArbeitsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2019, 158 Heft 4 v. 5.4.2019

Entscheidungen: OGH 30.10.2018, 9 ObA 72/18f; EuGH 04.06.1992, C-360/90 , Bötel

Normen: § 115 ArbVG; § 116 ArbVG; § 118 ArbVG; § 37 Abs 3 deutsches Betriebsverfassungsgesetz (dBetrVG)

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