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Kann die Aufforderung zur Tötung von Vorgesetzten den Entlassungstatbestand der groben Ehrverletzung darstellen? - Eine Äußerung muss objektiv geeignet sein, ehrverletzend zu wirken, und im konkreten Fall diese Wirkung gehabt haben

ArbeitsrechtJudikaturDr. Thomas RauchASoK 2019, 469 - 474 Heft 12 v. 14.12.2019

Entscheidungen: OGH 15.05.2019, 9 ObA 29/19h; OGH 08.02.1996, 8 ObA 303/95; OLG Wien 28.01.2019, 9 Ra 57/18w; OLG Linz 28.09.2011, 12 Ra 60/11x; OGH 21.10.1998, 9 ObA 270/98s; OLG Wien 29.01.2019, 7 Ra 58/18b

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