Entscheidung: OGH 27.02.2018, 9 ObA 6/18z
Schlagwörter:
Versetzungsrecht; Dienstgeber; Arbeitsvertrag; Elternteilzeit; zulässige Versetzung; Direktionsrecht; Wechsel des Tätigkeitsbereichs oder des Tätigkeitsorts; konkludente Änderung des Dienstvertrages; Vertragsänderung; Dienstvertrag; Änderung des Vertragsinhalts; Verkäuferin; Arbeitspflicht; Entgeltpflicht; Arbeitgeber; Verwendungsänderung vor der Karenz; Versetzungsschutz; Einkäuferin; vereinbarter Gestaltungsvorbehalt