Die Ausfallshaftung eines Bürgen für Pensionsverpflichtungen eines Kreditinstituts im Lichte des BaSAG - Eine Kürzung oder ein Nichtzahlen von Pensionsleistungen im Rahmen eines Abwicklungsverfahrens gemäß §§ 48 ff BaSAG sind nicht zulässig
Zivilrecht; Bankwesen; InsolvenzrechtAufsatzUniv.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M.ASoK 2018, 42 - 47 Heft 2 v. 2.3.2018