Entscheidung: EuGH 05.07.2017, C-190/16 , Fries
Schlagwörter:
Altersgrenzen in Arbeitsverträgen; 65. Lebensjahr; Ungleichbehandlung wegen des Alters; Verkehrspiloten; Sicherheit der Zivilluftfahrt; Pilot; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; gewerblicher Luftverkehr; gewerbliche Luftfahrt; Pilotenlizenz; Berufsfreiheit; Diskriminierung wegen des Alters; keine Altersdiskriminierung