Entscheidung: OGH 11.11. 2016, 10 ObS 133/16f
Schlagwörter:
Unfallversicherungsrecht; Unfallversicherung; Dienstweg; Dienstunfall; dem persönlichen Lebensbereich zuzurechnende Tätigkeit; Unterbrechung des Versicherungsschutzes; Unterbrechung eines geschützten Weges; keine Weggefahr; Harnlassen im Wald; Unterbrechung des Dienstweges; Unfallversicherungsschutz; Unterbrechung des Heimwegs; Verrichtung der Notdurft; Wegunfall; Unfall auf dem Heimweg; private, eigenwirtschaftliche Tätigkeit