(ASoK) – Bei der Regierungsklausur am 23./24. 3. 2015 wurden ua einige zentrale Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht, wie die Einführung einer Teilpension oder die gesetzliche Festschreibung des sogenannten Pensionsmonitorings, in Aussicht genommen. Der folgende Überblick bringt die – teils noch in fernere Zukunft weisenden – Gesetzesvorhaben auf den Punkt.