Das dem Betriebsrat eingeräumte Recht, die Anfechtung einer Kündigung wegen Sozialwidrigkeit durch Zustimmung zur Kündigungsabsicht abzuschneiden (Sperrecht), ist rechtspolitisch umstritten und wirft unter anderem die Frage auf, ob die missbräuchliche Ausübung dieser Befugnis Haftungsfolgen nach sich ziehen kann. Aus systematischen Gründen scheint es sinnvoll, dieser Frage unter Einbeziehung auch des dem Betriebsrat bei verschlechternden Versetzungen zukommenden Zustimmungsrechts nachzugehen.