Wird der Betriebsrat durch nicht vertretungsbefugte Personen im Prozess vertreten, kann keine rückwirkende Heilung nach § 6 Abs 2 ZPO eintreten.
Abstract aus Arbeits- und Sozialrechtskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Wird der Betriebsrat durch nicht vertretungsbefugte Personen im Prozess vertreten, kann keine rückwirkende Heilung nach § 6 Abs 2 ZPO eintreten.
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