Im Berufsleben gibt es immer häufiger Arbeitnehmer, die nicht nur in einem, sondern in mehreren Arbeitsverhältnissen tätig sind. Liegt eine solche Mehrfachbeschäftigung vor, so kann dies weitreichende Folgen hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeitgestaltung haben. Damit der Arbeitgeber aber eine zusätzliche Beschäftigung im Zuge der Arbeitseinteilung berücksichtigen kann, muss er Kenntnis von derselben haben.
Schlagwörter: