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Zulässiger Inhalt von Sozialplänen für Beamte in ausgegliederten Betrieben - Auch Beamte in aus dem Bundes­dienst ausgegliederten Unternehmen können vom Geltungsbereich einer Sozialplanbetriebsvereinbarung erfasst sein

ArbeitsrechtAufsatzMag. Sebastian ZankelASoK 2014, 215 - 218 Heft 6 v. 1.6.2014

Normen: §§ 13 ff BDG; § 21 BDG; § 75 BDG; § 18 Abs 5 bis Abs 9 AlVG; § 23 Abs 3 GehG; § 33 Abs 2 Z 2 ArbVG; § 97 Abs 1 Z 4 ArbVG; § 109 Abs 3 ArbVG

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