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Rückforderung von Leistungen gemäß § 107 Abs 1 ASVG und Aufrechnung von Vorschüssen gemäß § 103 Abs 1 ASVG

Aus der aktuellen RechtsprechungSozialrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2014, 160 Heft 4 v. 1.4.2014

Normen: § 368 Abs 2 ASVG; § 107 Abs 1 ASVG; § 103 Abs 1 und Abs 2 ASVG

Schlagwörter:

zu Unrecht erbrachte; Geldleistungen; Versicherungsträger; Sozialversicherung; Versicherter; vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer; Rückforderung; Bescheid; Überbezug;

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