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Gesundheitsgefährdung von Betriebsratsmitgliedern durch den OGH?! - Allgemeines Handyverbot für am Hochofen beschäftigte Betriebsratsmitglieder unzulässig - oder: Bricht Betriebsverfassungsrecht das Arbeitnehmerschutzrecht?

ArbeitsrechtJudikaturDr. Michael FriedrichASoK 2014, 89 - 94 Heft 3 v. 1.3.2014

Normen: § 72 ArbVG; § 115 Abs 3 ArbVG; §§ 116 f ArbVG

Schlagwörter:

Arbeitnehmerschutz; Betriebsrat; Handy; Verbot; Mobiltelefone; Hochofen; Betriebsratstätigkeit; Nutzung; private; nicht freigestellte; während der Arbeitszeit; aktive; Arbeiter; Gießerei; Beschränkungsverbot; Verwendung; Telefonieren; Arbeitsplatz;

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