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Wann gilt eine Ausbildung als erfolgreich absolviert im Sinne des § 2d AVRAG?

ArbeitsrechtJudikaturMag. Michael GeiblingerASoK 2013, 223 - 229 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 2d AVRAG; § 18 AngG; § 1157 ABGB

Schlagwörter:

Arbeitgeber; Kosten für eine völlig wertlose Ausbildung; Rückforderung; Lehre; Rückersatzpflicht; Ausbildungsart;

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