Normen: § 2d AVRAG; § 18 AngG; § 1157 ABGB
Schlagwörter:
Arbeitgeber; Kosten für eine völlig wertlose Ausbildung; Rückforderung; Lehre; Rückersatzpflicht; Ausbildungsart;
Normen: § 2d AVRAG; § 18 AngG; § 1157 ABGB
Schlagwörter:
Arbeitgeber; Kosten für eine völlig wertlose Ausbildung; Rückforderung; Lehre; Rückersatzpflicht; Ausbildungsart;