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Verlust des Unfallversicherungsschutzes durch verspäteten Antritt der Dienstreise aus privaten Gründen, Kostenzuspruch nach Billigkeit

Aus der aktuellen RechtsprechungSozialversicherungsrechtDr. Edith Marhold-WeinmeierASoK 2013, 246 - 247 Heft 6 v. 1.6.2013

Normen: § 175 Abs 1 ASVG; § 77 ASGG

Schlagwörter:

Unfallversicherung; verspäteter Antritt; Dienstreise; Kosten; Maßstab; Qualifikation als Arbeitsweg;

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