Zusammenfassung: Der Verfasser widmet sich mit seinem Beitrag der Frage, ob auf dem Boden des Gesetzes ein "zweiter" Pensionsanspruch erwerbstätiger Pensionsbezieher möglich ist. Dabei behandelt der Autor wie vorzugehen ist, wenn nach Inanspruchnahme einer gesetzliche Alterspension eine versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ausgeführt wird. Besteht nach mindestens 15jähriger Tätigkeit der Anspruch?