§ 50 Abs 1 Z 1 ASGG; § 2 Abs 3 StellenbesetzungsG
In entschiedener Sache hatte der OGH darüber zu richten, ob für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Durchführung einer Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz das ASG zuständig ist.
§ 50 Abs 1 Z 1 ASGG; § 2 Abs 3 StellenbesetzungsG
In entschiedener Sache hatte der OGH darüber zu richten, ob für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Durchführung einer Ausschreibung nach dem Stellenbesetzungsgesetz das ASG zuständig ist.