§ 8 MSG
Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Kürzung der Mindestsicherung um die Hälfte zu rechtfertigen ist, wenn sich ein Betroffener dagegen verwehrt, seine Arbeitskraft einzusetzen (Salzburg).
VwGH 2010/10/0210
§ 8 MSG
Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob die Kürzung der Mindestsicherung um die Hälfte zu rechtfertigen ist, wenn sich ein Betroffener dagegen verwehrt, seine Arbeitskraft einzusetzen (Salzburg).
VwGH 2010/10/0210