§ 1157 ABGB; § 2 Abs 2 DHG
Gegenständlich geht der erkennende Senat dienstnehmerhaftrechtlichen Fragen iZm der Inanspruchnahme einer Versicherung für vom Dienstnehmer verursachte Schäden nach. Kann der Dienstnehmer beansprucht werden, wenn versicherungsrechtlich der Schaden nicht voll gedeckt ist? Welche Schadensminderungspflicht trifft die Parteien?