§ 51 Abs 1 ArbVG; § 4 Abs 1 BRWO
In entschiedener Sache beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob die Stimmabgabe an einem unbeobachteten Ort die Installierung von Wahlzellen bei einer Betriebsratswahl ersetzen kann.
OGH 8 ObA 29/11i
§ 51 Abs 1 ArbVG; § 4 Abs 1 BRWO
In entschiedener Sache beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob die Stimmabgabe an einem unbeobachteten Ort die Installierung von Wahlzellen bei einer Betriebsratswahl ersetzen kann.
OGH 8 ObA 29/11i