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Erfordernis von Wahlzellen bei der Betriebsratswahl

ArbeitsrechtJudikaturDr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin ASG WienASoK 2012, 239 Heft 6 v. 1.6.2012

§ 51 Abs 1 ArbVG; § 4 Abs 1 BRWO

In entschiedener Sache beantwortet der erkennende Senat die Frage, ob die Stimmabgabe an einem unbeobachteten Ort die Installierung von Wahlzellen bei einer Betriebsratswahl ersetzen kann.

OGH 8 ObA 29/11i

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