§ 142 ASVG; § 143 ASVG
Fraglich war, ob die Ausübung einer weiteren Tätigkeit neben jener, die für den Anspruch auf Krankengeld maßgeblich war, den Krankengeldanspruch zum Erlöschen bringt. Ein Kriterium für den OGH ist bei der Beurteilung, ob durch die weitere Tätigkeit der Genesungsverlauf behindert wird.