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Keine Einbeziehung von Pensionskassenbeiträgen in die Abfertigungsbemessungsgrundlage

ArbeitsrechtJudikaturASoK 2012, 135 Heft 4 v. 1.4.2012

§ 23 Abs 1 AngG

Ein AN hatte sich statt der Erhöhung seines Gehaltes für die Einzahlung der überschüssigen Beträge in die Pensionskasse entschieden. Der OGH hatte nunmehr zu prüfen, ob die Summe für die Bemessungsgrundlage der Abfertigung maßgeblich sei.

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