Der EuGH erklärte eine französische Regelung, die den Urlaubsanspruch von einer Mindestarbeitszeit abhängig machte, für unzulässig. Sie sei mit der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht vereinbar.
Der EuGH erklärte eine französische Regelung, die den Urlaubsanspruch von einer Mindestarbeitszeit abhängig machte, für unzulässig. Sie sei mit der Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung nicht vereinbar.