§ 4 Abs 2 ASVG
In der vorliegenden Entscheidung des VwGH wird untersucht, ob das Arbeitsverhältnis eines Journalisten im gegenständlichen Fall als freies Dienstverhältnis oder als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Sinn des § 4 Abs 2 ASVG anzusehen ist.