Zusammenfassung: Die Autorin nimmt im Beitrag zur EuGH Entscheidung Koelzsch Stellung, wo dieser klar stellte, dass auch bei einer getroffenen Rechtswahl die günstigeren zwingenden Bestimmungen eines Staates zur Anwendung gelangen, in welchem ein Arbeitnehmer zur Erfüllung eines Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Weiters führte der EuGH die Kriterien an, nach denen die gewöhnliche Arbeitsverrichtung zu prüfen ist. Korenjak führt diese aus und kommentiert diese eingehend.