Zusammenfassung: Der UFS hatte sich mit Begünstigungen für bestimmte Arbeitnehmer im Hinblick auf die Gewährung von Stock-Options auseinanderzusetzen. Er prüfte, ob etwaige Abgaben- und Beitragsbefreiungen davon abhängen können, dass ein Arbeitgeber Zuwendungen allen Arbeitnehmern oder nur bestimmten Gruppen seiner Mitarbeitern zubilligt.
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