Zusammenfassung: Der OGH befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit der Vereinbarung einer Altersteilzeit in geblockter Form. Im Anlassfall begehrte ein Arbeitnehmer eine Abänderung des Vertragsverhältnisses aufgrund einer Gesetzesänderung, die ihm die Möglichkeit eines früheren Pensionsantritts bot. Der Arbeitgeber verweigerte aber die Abänderung, weswegen das Dienstverhältnis vorzeitig aufgelöst wurde.