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Kumulative Vorschreibung von Beitragszuschlägen wegen unterlassener Anmeldung

ArbeitsrechtSonstigesASoK 2011, 288 Heft 8 v. 1.8.2011

Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Beitragszuschläge nach § 113 Abs. 1 ASVG nach Z 1 und nach Z 2 kumulativ vorgeschrieben werden können, wenn eine beschäftigter Mitarbeiter nicht vor Arbeitsantritt angemeldet wird bzw. eine ordnungsgemäße vollständige Anmeldung binnen sieben Tagen nicht erfolgt.

Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 1 ASVG

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