Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, ob Beitragszuschläge nach § 113 Abs. 1 ASVG nach Z 1 und nach Z 2 kumulativ vorgeschrieben werden können, wenn eine beschäftigter Mitarbeiter nicht vor Arbeitsantritt angemeldet wird bzw. eine ordnungsgemäße vollständige Anmeldung binnen sieben Tagen nicht erfolgt.
Rechtsgrundlagen: § 113 Abs 1 ASVG