Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag wendet sich der Frage zu, ob auf österreichischen Unternehmen aus dem Ausland überlassene Arbeitskräfte das BMSVG anzuwenden ist. Wie ist vorzugehen, wenn explicitis verbis ausländisches Recht vereinbart wurde?
Rechtsgrundlagen: ÜArt 6 EVÜ; Art 8 Rom I-VO