Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der strittigen Zulässigkeit der Kündigung einer "Whistleblowerin", die auf interne Missstände hinwies, zu. Wie ist dieser Sachverhalt unter Zugrundelegung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und dem Interesse der Öffentlichkeit auf Information zu bewerten?
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