§ 15 MSchG; § 122 Abs 3 ASVG
In Hinblick auf den Wochengeldanspruch einer Mutter, ihren Karenzurlaub in Anspruch nimmt, wendet sich der OGH der Frage zu, ob von einer Auslösungsart des § 122 Abs 3 auszugehen ist, wenn die Arbeitnehmerin ihre Beschäftigung noch nicht wieder aufgenommen hat.