Zusammenfassung: Die Verfasserin widmet sich mit ihrem Beitrag dem Vertretungsrecht von Gemeinden und erarbeitet dabei die Frage, wie dienstrechtlich relevante Erklärungen von Organen zu werten sind, die bloß nach außen vertretungsbefugt sind, indem sie grundsätzliche Erwägungen anstellt und auf das zivilrechtliche Genehmigungsregime eingeht.
Rechtsgrundlagen: § 1016 ABGB; § 817 ABGB