§ 5 Abs 1 BEinstG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH in entschiedener Sache der Frage nach, ob auch karenzierte ArbeitnehmerInnen auf die Pflichtzahl in Bezug auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen sind.
§ 5 Abs 1 BEinstG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH in entschiedener Sache der Frage nach, ob auch karenzierte ArbeitnehmerInnen auf die Pflichtzahl in Bezug auf die Erfüllung der Beschäftigungspflicht anzurechnen sind.