Zusammenfassung: Vorliegender Beitrag befasst sich in Kürze und unter Zugrundelegung des Regelungsregimes des Budgetbegleitgesetzes 2011 mit der Steuerbefreiung für die Beförderung mit Massenbeförderungsmitteln als Werkverkehr.
Rechtsgrundlagen: Art 58 Z 8 BBG 2011