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Keine Schwerarbeitspension für Zusteller von Tiefkühlprodukten

Aus der aktuellen RechtsprechungPensionsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 263 Heft 7 v. 1.7.2010

Art 7 Abs 2 NSchG; § 4 Abs 4 APG; § 607 Abs 14 ASVG

In gegenständlicher Entscheidung befasste sich der OGH mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension bei Tätigkeit als Zusteller von Tiefkühlprodukten gegeben sind. Insb wurde die Voraussetzung des "ständigen Wechsels" zwischen Kühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen eingehend beleuchtet.

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