Art 7 Abs 2 NSchG; § 4 Abs 4 APG; § 607 Abs 14 ASVG
In gegenständlicher Entscheidung befasste sich der OGH mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension bei Tätigkeit als Zusteller von Tiefkühlprodukten gegeben sind. Insb wurde die Voraussetzung des "ständigen Wechsels" zwischen Kühlräumen und sonstigen Arbeitsräumen eingehend beleuchtet.