vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Geltung des ArbVG für ausgegliederte Landesbetriebe, für die Personalvertretungsrecht gilt

Aus der akuellen RechtsprechungArbeitsrechtBearb. v. Dr. Edith Marhold-Weinmeier, Richterin am BG GleisdorfASoK 2010, 228 Heft 6 v. 1.6.2010

Art 21 B-VG; § 33 ArbVG

In vorliegender Rechtssache war die Versetzung eines zugewiesenen Beamten auf eine andere Arbeitsstelle zu thematisieren, wobei sich die Personalvertretung und der Betriebsrat des entsprechenden ausgegliederten Unternehmens gegen eine Versetzung ausgesprochen hatten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!